UK Verkaufsbedingungen und Konditionen

Verkaufsbedingungen und Konditionen

1. INTERPRETATION

1.1 In diesen Bedingungen:-

"Anti-Bribery Regulations"
(a) der Public Bodies Corrupt Practices Act 1889;
(b) die Prevention of Corruption Acts 1889 - 1916 in der durch den Anti-Terrorism, Crime and Security Act 2001 geänderten Fassung;
(c) der US Foreign Corrupt Practices Act 1977 in seiner geänderten Fassung;
(d) der Bribery Act 2010 ab seinem Inkrafttreten;
(e) die United Nations Convention Against Corruption;
(f) das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr; und
(g) alle anderen Gesetze und alle Regeln oder Vorschriften jeglicher Art, einschließlich Anordnungen, Anweisungen oder Weisungen einer zuständigen Behörde sowie alle damit zusammenhängenden behördlichen Anleitungen, die sich in jedem Fall auf die Bekämpfung von Bestechung oder Antikorruption in der/den Gerichtsbarkeit(en) beziehen, in denen der Käufer tätig ist;

"Käufer" ist der umseitig genannte Kunde;
"Vertrag" ist der Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren und Dienstleistungen gemäß Bedingung 3;
"Bedingungen" sind die nachstehenden Bedingungen;
"Vertrauliche Informationen" sind in Bezug auf den Käufer oder den Verkäufer alle Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die sich auf das Geschäft oder die Kunden beziehen und die im Rahmen des Vertrags in den Besitz der jeweils anderen Partei gelangen, sei es mündlich oder in dokumentarischer, elektronischer oder sonstiger Form;
"Waren" sind die vom Verkäufer zu liefernden Waren (einschließlich jeglicher Teile, Teile oder Dokumentation);
"Regierungsvertreter" ist ein Angestellter oder Beamter eines Ministeriums, einer Behörde, einer Unterabteilung oder eines anderen Organs einer Bundes-, Regional- oder Kommunalregierung oder einer Zentralregierung, einer öffentlichen oder lokalen Behörde, einer kommerziellen oder ähnlichen Einrichtung, die die Regierung kontrolliert oder besitzt (ganz oder teilweise), einschließlich staatlicher und staatlich betriebener Gesellschaften oder Unternehmen und einer politischen Partei;
"Incoterms" bedeutet die internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung;
"Insolvenzereignis" jedes der folgenden Ereignisse in Bezug auf den Käufer oder den Verkäufer (die "betroffene Partei"):
(a) jede (gesellschaftsrechtliche oder anderweitige) Maßnahme, jedes Gerichtsverfahren oder jedes andere Verfahren oder jeder andere Schritt wird von einer Person in irgendeiner Rechtsordnung in Bezug auf oder im Hinblick auf: (i) die Abwicklung, Auflösung, Verwaltung oder Reorganisation (im Wege eines freiwilligen Vergleichs, eines Scheme of Arrangement oder auf andere Weise) der relevanten Partei (mit der Ausnahme, dass kein Kündigungsrecht in Bezug auf ein Verfahren entsteht, das zum Zweck einer solventen Fusion oder Rekonstruktion eingeleitet wird); (ii) die Ernennung eines Liquidators, Konkursverwalters, gerichtlichen Verwalters, Zwangsverwalters, Konkursverwalters, Zwangsverwalters, Verwalters, Beauftragten, Überwachers oder einer ähnlichen Person in Bezug auf die relevante Partei oder eines ihrer Vermögenswerte; (iii) die Vollstreckung von Sicherheiten an Vermögenswerten der jeweiligen Partei; oder (iv) die Enteignung, Pfändung, Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder Vollstreckung an oder in wesentliche Vermögenswerte der jeweiligen Partei;
(b) die jeweilige Partei ist nicht in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder sie ist zahlungsunfähig; oder
(c) die jeweilige Partei schließt einen Vergleich mit ihren Gläubigern oder einer Gruppe von ihnen ab; "Bestellung" Eine schriftliche Bestellung (einschließlich E-Mail) für Waren oder Dienstleistungen, die vom Käufer ausgestellt und vom Verkäufer gemäß Bedingung 3 angenommen wurde;
"Vorschriften" alle Gesetze und alle Regeln oder Vorschriften jeglicher Art, einschließlich Anordnungen, Anweisungen oder Weisungen einer zuständigen Behörde und alle damit zusammenhängenden behördlichen Anleitungen, unabhängig davon, ob sie von einer zuständigen Behörde erlassen oder durchgesetzt wurden, deren Entscheidung oder Feststellung es der guten Industriepraxis entspricht, sie einzuhalten;
"Verkäufer" bedeutet Elfab Limited (eingetragen in England unter der Nummer 853197);
"Dienstleistungen" bedeutet die vom Verkäufer zu erbringenden Dienstleistungen (einschließlich etwaiger Reparaturarbeiten oder Ratenzahlungen); und
"Besondere Bedingungen" bedeutet alle besonderen Bedingungen, die zusätzlich zu diesen Bedingungen für den Vertrag gelten, sofern sie vom Verkäufer schriftlich vereinbart und diesem Vertrag beigefügt wurden.

1.2 In diesen Bedingungen:-
1.2.1 schließt jedes Geschlecht jedes andere Geschlecht ein;
1.2.2 Überschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung;
1.2.3 schließt jeder Verweis auf eine gesetzliche Bestimmung einen Verweis auf jede Änderung oder Wiederinkraftsetzung der jeweils gültigen Bestimmung ein;
1.2.4 schließt jeder Verweis auf die "Waren", den "Vertrag", die "Dienstleistungen" oder eine Zahlung jeden Teil davon ein.

2. GRUNDLAGE FÜR DEN VERKAUF

2.1 Der Verkäufer ist bereit, Waren und Dienstleistungen ausschließlich zu den Bestimmungen dieser Bedingungen zu verkaufen oder einen Vertrag über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen abzuschließen, unter Ausschluss jeglicher Bedingungen, die der Käufer vorgibt, anzuwenden, oder die durch Handel, Gewohnheit oder Geschäftsverlauf impliziert sind, denen hiermit widersprochen wird oder die (je nach Fall) vom Vertrag ausgeschlossen werden.
2.2 Diese Bedingungen bilden zusammen mit den Besonderen Bedingungen (falls vorhanden) und der Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über die Lieferung der Waren und die Erbringung der Dienstleistungen. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesen Bedingungen und den Besonderen Bedingungen haben die Besonderen Bedingungen im Umfang des Widerspruchs oder der Unstimmigkeit Vorrang.
2.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen abzugeben, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer schriftlich bestätigt, und der Käufer verpflichtet sich, sich nicht auf unbestätigte Zusicherungen, die nicht in betrügerischer Absicht abgegeben wurden, zu verlassen, und verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung dieser Zusicherungen.
2.4 Jegliche Ratschläge oder Empfehlungen des Verkäufers oder seiner Angestellten oder Vertreter an den Käufer bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden, werden auf eigenes Risiko des Käufers befolgt oder befolgt.
2.5 Alle Preise, Gebühren, Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung von oder in Bezug auf vom Verkäufer erhältliche Waren oder Dienstleistungen, die vom Verkäufer herausgegeben oder veröffentlicht werden, einschließlich solcher, die in Katalogen, Broschüren oder auf einer Website enthalten sind (alle oder eine dieser Kommunikationsformen sind "Werbematerial"), werden herausgegeben oder veröffentlicht, um eine Vorstellung von den darin beschriebenen Waren oder Dienstleistungen und den damit verbundenen Gebühren oder Preisen (je nach Sachlage) zu vermitteln, und sie sind nicht Bestandteil des Vertrages oder eines anderen Vertrages über den Verkauf der Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen oder einer Vereinbarung über den Verkauf der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder eines Nebenvertrages.
2.6 Der Verkäufer ist nicht gebunden und schließt hiermit die Haftung für Fehler in oder Auslassungen von Werbematerialien (mit Ausnahme von Arglist) aus, die offensichtlich sind oder für den Käufer vernünftigerweise als offensichtlich angesehen werden sollten, und der Käufer verpflichtet sich, sich nicht auf solche Fehler oder Auslassungen zu berufen oder auf der Grundlage der Werbematerialien Rechte geltend zu machen oder Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, soweit diese Fehler oder Auslassungen vorliegen.

3. ANGEBOTE, AUFTRÄGE UND SPEZIFIKATIONEN

3.1 Ein Angebot oder eine ähnliche Mitteilung des Verkäufers stellt kein Angebot zum Verkauf oder zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen dar, es sei denn, es ist schriftlich und ausdrücklich als Angebot bezeichnet.

3.2 Ein Angebot oder eine ähnliche Mitteilung ist nur für den darin angegebenen Zeitraum, und in Ermangelung eines angegebenen Zeitraums nur für 30 Tage gültig und kann vom Verkäufer jederzeit vor dem Versand zurückgezogen oder geändert werden.

3.3 Jede Bestellung einer oder beider Waren und Dienstleistungen durch den Käufer ist ein Angebot des Käufers, eine oder beide Waren und Dienstleistungen vorbehaltlich dieser Bedingungen zu erwerben.
3.4 Keine vom Käufer eingereichte Bestellung wird vom Verkäufer angenommen, bis der Verkäufer seine schriftliche Annahme bestätigt oder (falls früher) der Verkäufer die Waren liefert oder die Dienstleistungen an den Käufer erbringt. Die Annahme einer Bestellung gemäß dieser Bedingung 3.4 führt zu einem Vertrag.
3.5 Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Bedingungen einer Bestellung (einschließlich aller Spezifikationen) vollständig und richtig sind und dass er dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass der Verkäufer in der Lage ist, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.
3.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, damit die Waren oder Dienstleistungen den Vorschriften entsprechen, und die deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. STORNIERUNG UND VERZUG

4.1 Ein Auftrag kann vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung storniert werden, dass der Käufer den Verkäufer für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstehen, entschädigt.
4.2 Wenn der Käufer den Vertrag verlängert oder verzögert oder die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder (falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde) nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abnimmt, hat der Käufer den Verkäufer von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Kosten für die Lagerung und alle eingesetzten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Aufwendungen freizustellen, die dem Verkäufer infolge einer solchen Verlängerung, Verzögerung oder Nichterfüllung entstehen.
4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Liefer- oder Leistungsdatum zu verschieben, den Vertrag zu stornieren oder die Menge der bestellten Waren zu reduzieren, ohne dem Käufer gegenüber zu haften, wenn er durch einen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, an der Ausübung seines Geschäfts gehindert oder verzögert wird. Unter diesen Umständen kann der Käufer den Vertrag auch dann schriftlich kündigen, wenn der betreffende Grund für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 180 Tagen andauert; er bleibt jedoch in jedem Fall verpflichtet, für Waren oder Dienstleistungen zu zahlen, die vor einer solchen Kündigung durch den Verkäufer oder den Käufer geliefert oder erbracht wurden.

5. PREIS

5.1 Der Preis für die Waren und Dienstleistungen ist der vom Verkäufer angegebene Preis.
5.2 Jeder vom Verkäufer angegebene Preis für die Waren versteht sich ausschließlich der Kosten für die Lieferung an den Käufer (einschließlich Transport, nicht standardmäßiger Verpackung, Versicherung und etwaiger Steuern, Abgaben oder Zuschläge).
5.3 Der Preis versteht sich ausschließlich der anwendbaren Umsatzsteuer.

6. ZAHLUNG

6.1 Sofern nicht anders mitgeteilt, ist die Zahlung des Preises für die Waren und Dienstleistungen 30 Tage nach Ende des Rechnungsmonats fällig.
6.2 Die Zahlungsfrist ist von wesentlicher Bedeutung.
6.3 Jeder dem Verkäufer geschuldete Betrag gilt für die Zwecke des Vertrags erst dann als geleistet oder eingegangen, wenn der Betrag beim Verkäufer in frei verfügbaren Mitteln eingegangen ist.
6.4 Die Zahlung durch den Käufer hat ohne Abzug oder Aufrechnung zu erfolgen.
6.5 Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank plc werden täglich (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf überfällige Rechnungen ab dem Rechnungsdatum bis zur Zahlung berechnet.
6.6 Ungeachtet aller Bestimmungen, die eine Kreditgewährung zulassen, ist die Zahlung fällig und sofort an den Verkäufer zu leisten, wenn der Vertrag storniert oder beendet wird.
6.7 Der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung aller Teilmengen der an den Käufer gelieferten Waren, unabhängig davon, ob es sich um eine Rahmenbestellung oder eine sonstige Bestellung handelt.
6.8 Wenn der Käufer eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, wird der gesamte Preis aller vom Käufer gekauften oder vereinbarten Waren oder Dienstleistungen sofort und ohne Aufforderung fällig und der Verkäufer kann:-
6.8.1 den Vertrag stornieren oder die Lieferungen oder Leistungen an den Käufer aussetzen; und/oder
6.8.2 jede vom Käufer geleistete Zahlung auf solche Waren oder Dienstleistungen (oder auf Waren oder Dienstleistungen, die unter einem anderen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geliefert wurden) anrechnen, die der Verkäufer für angemessen hält.
6.9 Der Verkäufer ist berechtigt, Beträge, die er dem Käufer schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die der Käufer dem Verkäufer schuldet.

7. LIEFERUNG

7.1 Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk North Shields , indem das Unternehmen die Waren zur Abholung durch den Käufer bereitstellt. Das Unternehmen veranlasst auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten und Risiko den Transport der Waren zu einem vereinbarten Ort, und der Versand ab dem Werk des Unternehmens in North Shields gilt als Lieferung an den Käufer, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
7.2 Die Lieferung der Waren erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist und, falls keine Frist vereinbart wurde, innerhalb einer angemessenen Frist durch Abholung der Waren durch den Käufer in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu einem beliebigen Zeitpunkt, nachdem der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder, falls ein anderer Ort für die Lieferung durch den Verkäufer vereinbart wurde, durch Lieferung der Waren an diesen Ort auf Kosten des Käufers. Der Verkäufer kann Teillieferungen vornehmen.
7.3 Alle Termine für die Lieferung oder Leistung sind nur annähernd und die Zeit für die Lieferung oder Leistung ist nicht entscheidend.
7.4 Reklamationen wegen Schäden oder Fehlmengen werden nur berücksichtigt, wenn der Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich benachrichtigt wird. Erhält der Verkäufer keine solche Mitteilung, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren angenommen hat.
7.5 Ansprüche wegen Nichtlieferung werden nur dann berücksichtigt, wenn der Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum, an dem die Waren unter normalen Umständen erhalten worden wären, schriftlich benachrichtigt wird.
7.6 Reklamationen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Nichtlieferung müssen vom Käufer auch dem Spediteur in der Art und Weise und innerhalb der entsprechenden Fristen mitgeteilt werden, die in den Geschäftsbedingungen des Spediteurs vorgeschrieben sind.
7.7 Unterlässt der Käufer die entsprechenden Mitteilungen gemäß den Bedingungen 7.3 bis 7.5, so gilt jeder Anspruch des Käufers als abgelehnt.
7.8 Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern oder die Dienstleistungen in Teillieferungen zu erbringen, so stellt jede Lieferung oder Leistung einen gesonderten Vertrag dar, und das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen gemäß diesen Bedingungen zu liefern oder zu erbringen, oder ein Anspruch des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.
7.9 Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Käufer keine angemessenen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat, so gelten die Waren als geliefert und der Verkäufer ist berechtigt:-
7.9.1 die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung einlagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Einlagerung in Rechnung stellen; oder
7.9.2 die Waren zum besten Preis verkaufen, der ohne weiteres zu erzielen ist, und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den über den vertraglich vereinbarten Preis hinausgehenden Betrag in Rechnung stellen oder dem Käufer einen etwaigen Minderbetrag gegenüber dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung stellen.

8. RISIKO UND EIGENTUM

8.1 Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis:
8.1.1 der volle Preis beim Verkäufer eingegangen ist; und
8.1.2 alle anderen Beträge, die vom Käufer auf irgendeinem Konto mit dem Verkäufer fällig sind oder fällig werden, beim Verkäufer eingegangen sind.
8.2 Wenn sich die vom Käufer erhaltenen Zahlungen nicht auf eine bestimmte Rechnung beziehen, kann der Verkäufer diese Zahlungen auf jede ausstehende Rechnung anrechnen.
8.3 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht bei Lieferung auf den Käufer über.
8.4 Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, muss der Käufer:
8.4.1 die Waren als treuhänderischer Verwahrer des Verkäufers aufbewahren;
8.4.2 sie auf eigene Kosten in seinen Räumlichkeiten getrennt von anderen Waren und in einer Weise lagern, die sie leicht als Waren des Verkäufers erkennbar macht;
8.4.3 keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zerstören, verunstalten oder unkenntlich machen;
8.4.4 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand halten und im Namen des Verkäufers zum vollen Preis gegen alle Risiken versichern; und
8.4.5 die in Bedingung 8.4.4 genannten Versicherungserlöse treuhänderisch für den Verkäufer zu verwahren und nicht mit anderen Geldern zu vermischen oder die Erlöse auf ein überzogenes Konto einzuzahlen.
8.5 Der Verkäufer kann die Waren jederzeit zurücknehmen oder weiterverkaufen, bis sie in das Eigentum des Käufers übergehen.
8.6 Um die Einhaltung der Verpflichtungen des Käufers gemäß Bedingung 8.4 zu überprüfen und seine Rechte gemäß Bedingung
8.5 auszuüben, ist der Verkäufer berechtigt, durch seine Mitarbeiter oder Beauftragten ohne Vorankündigung die Geschäftsräume des Käufers zu betreten, und der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers dem Verkäufer, seinen Mitarbeitern oder Beauftragten das Recht zu verschaffen, die Geschäftsräume eines Dritten, in denen die Waren gelagert werden, zum Zwecke dieser Bedingung 8.6.
8.7 Das Recht des Käufers zum Besitz der Waren erlischt sofort, wenn eines der in Bedingung 14 genannten Ereignisse eintritt.
8.8 Werden die Waren vom Käufer verkauft, bevor die Zahlung für sie erfolgt ist, so ist der Teil des Verkaufserlöses, der den vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Betrag darstellt oder diesem entspricht, vom Käufer treuhänderisch für den Verkäufer zu halten und auf ein gesondertes, für diesen Zweck bestimmtes Bankkonto einzuzahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, den Erlös aus solchen Verkäufen auf dieses Bankkonto zu überweisen (oder dorthin, wo sich der Erlös tatsächlich befindet), und der Käufer ermächtigt den Verkäufer, bei seiner Bank (oder anderweitig) Erkundigungen über diesen Erlös einzuholen.
8.9 Der Käufer stellt sicher, dass die Waren nicht in andere Waren eingebaut oder mit ihnen vermischt oder als Teil anderer Waren verwendet werden, bevor die vollständige Zahlung für die Waren an den Verkäufer erfolgt ist. Sollte ein solcher Einbau oder eine solche Vermischung stattfinden, verbleibt das Eigentum an den Waren, die identifizierbar und/oder von den anderen Waren abtrennbar bleiben, beim Verkäufer, bis die Zahlung erfolgt ist oder die anderen Waren verkauft wurden, und alle Rechte des Verkäufers an den Waren erstrecken sich auf diesen Teil der anderen Waren und auf deren Verkaufserlös, der vom Käufer in Übereinstimmung mit Bedingung 8.8 gehalten werden muss.

9. WIEDERVERKAUF VON WAREN

9.1 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dafür zu sorgen, dass keine an den Waren angebrachte Kennzeichnung oder kein Etikett, das den Benutzer auf die Anweisungen und/oder Gebrauchsempfehlungen des Verkäufers hinweist, entfernt, manipuliert oder in irgendeiner Weise verunstaltet wird.
9.2 Wenn ein in den Waren enthaltener Gegenstand vom Käufer weiterverkauft wird, muss der Käufer:-
9.2.1 den Käufer auf alle Gebrauchsanweisungen und/oder -empfehlungen des Verkäufers aufmerksam machen, die mit den Waren verpackt sind oder sich auf diesen befinden oder die der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat; und
9.2.2 dafür verantwortlich sein, vollständige und genaue Übersetzungen in allen relevanten Sprachen zur Verfügung zu stellen, wenn die Waren nach Übersee gehen.

10. QUALITÄT

10.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Waren vorbehaltlich Klausel 10.3 frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind:
10.1.1 frei von Material- und Verarbeitungsfehlern;
10.1.2 in Übereinstimmung mit der Bestellung; und
10.1.3 in Übereinstimmung mit jeder Spezifikation, für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferung, außer im Falle von Waren aus dem Opti-Gard™-Sortiment des Verkäufers; in diesem Fall gilt die Garantie gemäß dieser Klausel 10.In diesem Fall gilt die Gewährleistung gemäß dieser Klausel 10.1 für einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten ab Lieferung.
10.2 Die Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit der Bestellung, der guten Industriepraxis und den Vorschriften erbracht.
10.3 Der Verkäufer haftet nicht gemäß Klausel 10.1 und 10.2, wenn:
10.3.1 der Preis nicht vollständig bezahlt wurde und solange er oder ein Teil davon aussteht;
10.3.2 ein Mangel aus einem oder allen der folgenden Punkte resultiert:
10.3.2.1 normaler Verschleiß;
10.3.2.2 die Übereinstimmung der Waren mit Informationen, Zeichnungen oder Spezifikationen, die vom Käufer oder im Namen des Käufers geliefert wurden;
10.3.2.3 Änderungen an den Waren (außer durch oder im Namen des Verkäufers), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
10.3.2.3.1 Entfernung des Etiketts oder der Durchflussanzeige;
10.3.2.3.2 Entfernung oder Manipulation des magnetischen Detektorsystems;
10.3.2.3.3 Beschädigung einer beliebigen Oberfläche der Scheibe; und
10.3.2.3.4 Verwendung einer Dichtungsmasse zwischen Scheibe und Halter;
10.3.2.4 Reparatur der Waren (nicht durch oder im Auftrag des Verkäufers);
10.3.2.5 Nichteinhaltung oder unvollständige Befolgung der Anweisungen des Verkäufers (ob mündlich oder schriftlich) oder der Wartungsanforderungen;
10.3.2.6 die Waren wurden unsachgemäß installiert (es sei denn, der Verkäufer hat die Installation und den Anschluss durchgeführt), eine solche unsachgemäße Installation kann Folgendes umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt:
10.3.2.6.1 falsche Drehmomenteinstellungen während der Installation; und
10.3.2.6.2 dass die Waren nicht an den in der Bestellung angegebenen Halterungstyp montiert wurden (wobei der Halter frei von Mängeln und
der richtigen Spezifikation (einschließlich Flansche) ist und mit vollständig ausgerichteten und parallelen Flanschen montiert wurde);
10.3.2.7 vorsätzliche Beschädigung, Missbrauch oder Fahrlässigkeit; oder
10.3.3 die Waren beinhalten irgendeine Form von Auskleidungen;
10.3.4 der Käufer ist nicht in der Lage, durch angemessene Überwachung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überwachung von Druck, Zyklen, Prozessmedium und Prozessmediumtyp) am Standort der installierten Waren nachzuweisen, dass die Waren innerhalb der spezifizierten Parameter betrieben wurden, die in der Bestellung enthalten sind oder dem Käufer später mitgeteilt wurden;
10.3.5 der Käufer es unterlässt, eine jährliche Wartung der Waren ab dem Datum der Installation durchzuführen, einschließlich einer vollständigen Sichtprüfung der Waren und des Halters, woraufhin der Käufer dem Verkäufer Aufzeichnungen über den Zustand der Waren zur Verfügung stellt;
10.3.6 die Waren versagen, während sie in einem Vakuum betrieben werden und keine Vakuumunterstützung in der Spezifikation enthalten war (wenn eine Vakuumunterstützung enthalten war, muss der Käufer nachweisen können, dass der erreichte Druck nur ein Vakuum und nicht ein höherer war);
10.3.7 ein magnetisches Erkennungssystem in den Waren ausfällt (falls zutreffend) und der Käufer nicht in der Lage ist, die Verwendung des Test-Tel-Tools des Verkäufers während der Installation nachzuweisen, um die korrekte Ausrichtung und den korrekten Anschluss des Flo-Tel™-Systems zu überprüfen;
10.3.8 Ausschlüsse, die in einer für die Waren spezifischen Garantie aufgeführt und dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs mitgeteilt wurden, gelten; oder
10.3.9 die Dienstleistungen auf der Grundlage von Informationen erbracht werden, die vom Käufer, seinen Mitarbeitern oder Vertretern bereitgestellt wurden.

11. DEFEKTE

11.1 Jede Reklamation des Käufers, die auf einem Mangel in der Qualität oder dem Zustand der Waren oder Dienstleistungen oder deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beruht, muss (unabhängig davon, ob die Lieferung vom Käufer abgelehnt wird oder nicht) dem Verkäufer und den Spediteuren des Verkäufers innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Lieferung oder Leistung oder, wenn der Mangel oder das Versäumnis bei einer angemessenen Inspektion nicht erkennbar war, innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des Mangels oder des Versäumnisses mitgeteilt werden.
11.2 In keinem Fall ist der Käufer berechtigt, die Waren aufgrund eines Mangels oder einer Störung zurückzuweisen, der/die so geringfügig ist, dass es für den Käufer unangemessen wäre, sie zurückzuweisen.
11.3 Wenn der Käufer Ansprüche nicht gemäß Bedingung 11.1 anzeigt, dann:-
11.3.1 ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren und/oder Dienstleistungen zurückzuweisen; und
11.3.2 übernimmt der Verkäufer keine Haftung für einen solchen Mangel oder ein solches Versäumnis; und
11.3.3 der Käufer ist verpflichtet, den vollen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen zu zahlen
11.4 Falls der Käufer einen gültigen Anspruch hat, der dem Verkäufer gemäß Bedingung 11.1 mitgeteilt hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zu reparieren oder zu ersetzen oder die Dienstleistungen (oder den betreffenden Teil oder das betreffende Element) erneut auszuführen oder nach Wahl des Verkäufers dem Käufer den Preis der Waren oder Dienstleistungen (oder einen verhältnismäßigen Teil des Preises) zu erstatten, wobei der Verkäufer dem Käufer gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.
11.5 Wenn der Käufer berechtigt ist, die Waren zurückzuweisen, weil alle oder ein Teil der Waren mangelhaft sind, muss der Käufer alle Waren zurückweisen und kann nicht einige der Waren behalten und die übrigen zurückweisen.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

12.1 Die folgenden Bestimmungen dieser Bedingung 121 legen die maximale Haftung des Verkäufers in Bezug auf Folgendes fest (jeweils ein "Verzugsereignis"):
12.1.1 eine Verletzung des Vertrags durch den Verkäufer, einschließlich einer vorsätzlichen oder absichtlichen Vertragsverletzung; und
12.1.2 eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung (einschließlich Fahrlässigkeit), eine Verletzung gesetzlicher Pflichten oder eine Falschdarstellung oder -angabe des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag, und nichts in diesem Vertrag berührt die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung, Betrug oder jede andere Haftung, soweit sie nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
12.2 Die finanzielle Gesamthaftung des Verkäufers für alle Verzugsereignisse während der Laufzeit des Vertrages darf einen Betrag nicht übersteigen, der allen unter dem betreffenden Vertrag gezahlten Beträgen entspricht.
12.3 In keinem Fall haftet der Verkäufer, sei es aufgrund einer Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung oder Unterlassung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag für alle Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, für die der Käufer das Risiko aus dem Vertrag übernommen hat, Gewinnverluste, Reputationsverluste, Gewinnverlust, Reputationsverlust, Verlust von Geschäften, Einnahmen oder Firmenwert, erwartete Einsparungen, Verlust oder Beschädigung von Daten oder für alle Folgeschäden oder indirekten Verluste, und zwar unabhängig davon, ob der Verlust oder Schaden im gewöhnlichen Verlauf der Ereignisse entstehen würde, vernünftigerweise vorhersehbar ist, von den Parteien in Erwägung gezogen wurde oder anderweitig.
12.4 Alle Garantien, Bedingungen oder Bestimmungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind und die andernfalls durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig impliziert oder in den Vertrag aufgenommen würden (mit Ausnahme der gesetzlichen Zinsen und des Eigentums an den Waren), werden hiermit ausgeschlossen, außer in dem Umfang, in dem sie nicht durch Gesetz ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
12.5 Der Preis des Vertrages wird auf der Grundlage der im
Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen bestimmt.
12.6 Der Käufer akzeptiert, dass diese Ausschlüsse und Beschränkungen angemessen sind, weil (unter anderem) die Wahrscheinlichkeit besteht, dass andernfalls die Höhe des Schadensersatzes, der dem Käufer für ein Verzugsereignis des Verkäufers zuerkannt werden kann, unverhältnismäßig höher sein könnte als der Preis des Vertrages.

13. INDEMNITÄT

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer von jeglichen Schäden, Verlusten, Kosten, Ansprüchen oder Ausgaben freizustellen, die dem Verkäufer gegenüber einem Dritten entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen oder deren Betrieb oder Nutzung ergeben, und zwar unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers oder auf andere Weise entstehen.

14. KÜNDIGUNG

14.1 Jede Partei kann den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei zum Datum des Ablaufs der Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei einen Verstoß gegen diesen Vertrag begeht, der im Falle eines abhilfefähigen Verstoßes nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung der kündigenden Partei, die Einzelheiten des Verstoßes enthält und die Behebung des Verstoßes verlangt, behoben wird.
14.2 Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit durch Mitteilung an die andere Partei zum Datum des Ablaufs der Mitteilung kündigen, wenn in Bezug auf die andere Partei ein Insolvenzereignis eintritt.
14.3 Die Beendigung des Vertrages berührt nicht die vor der Beendigung entstandenen Rechte und Pflichten und insbesondere nicht die in den Bedingungen 8 und 11 enthaltenen Rechte des Verkäufers, die die Beendigung des Vertrages überdauern.

15. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Der Käufer verpflichtet sich:
15.1 alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Verwendung der Waren gebührend zu berücksichtigen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Waren zu jeder Zeit sicher und ohne Gesundheitsrisiko sind, wenn sie von einer Person am Arbeitsplatz eingestellt, verwendet, gereinigt oder gewartet werden;
15.2 die Vorschriften einzuhalten, wenn und soweit sie auf die Waren anwendbar sind;
15.3 den Verkäufer von allen Ansprüchen freizustellen, die sich daraus ergeben, dass die Waren infolge der Aktivitäten des Käufers unsicher sind;
15.4 die Sicherheit der Waren zu überwachen, dem Verkäufer Informationen über die Risiken der Waren zu übermitteln und an allen Maßnahmen mitzuwirken, die der Verkäufer zur Vermeidung dieser Risiken ergreift.

16. EXPORT

16.1 Wenn die Waren an den Käufer exportiert werden sollen, gelten die Bestimmungen dieser Bedingung 16.
16.2 Die Zahlung erfolgt in England in Pfund Sterling oder in einer vom Verkäufer schriftlich vereinbarten Währung.
16.3 Auf Verlangen des Verkäufers wird der Käufer ein unwiderrufliches Akkreditiv zugunsten des Verkäufers eröffnen und aufrechterhalten, das:
16.3.1 von einer britischen Clearing-Bank bestätigt werden muss;
16.3.2 bei Vorlage einer beglaubigten Kopie der Rechnung des Verkäufers bei der Bank auf Sicht zahlbar sein muss;
16.3.3 mindestens 30 Tage vor dem voraussichtlichen Versanddatum erstellt werden muss;
16.3.4 den vollen Preis der Waren (einschließlich anfallender Steuern) decken muss; und
16.3.5 übertragbar sein muss.
16.4 Alle Bankgebühren und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Akkreditiv sind vom Käufer zu tragen.
16.5 Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften verantwortlich, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung aller Zölle auf die Waren.
16.6 Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden die Waren EXW (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Incoterms
) geliefert, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Mitteilung gemäß Abschnitt 32(3) des Sale of Goods Act 1979 zu machen.
16.7 Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche in Bezug auf Mängel an den Waren, die bei einer Inspektion erkennbar wären und nach dem Versand festgestellt werden, oder in Bezug auf Schäden während des Transports.
16.8 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Incoterms und dem Vertrag sind die Bedingungen des Vertrags maßgebend.

17. VERTRAULICHKEIT

17.1 Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen in Bezug auf die vertraulichen Informationen der anderen:
17.1.1 alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln;
17.1.2 vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an andere Personen weiterzugeben, außer an ihre Mitarbeiter, die die vertraulichen Informationen kennen müssen;
17.1.3 vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden (und insbesondere vertrauliche Informationen nicht zur Erlangung eines kommerziellen, geschäftlichen oder sonstigen Vorteils zu verwenden); und
17.1.4 alle vertraulichen Informationen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, getrennt von allen anderen Informationen aufzubewahren.
17.2 Die Bestimmungen der Bedingung 17.1 gelten nicht für vertrauliche Informationen, soweit diese:
17.2.1 zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung im Besitz der anderen Partei waren;
17.2.2 öffentlich bekannt sind, außer als Ergebnis einer Verletzung dieser Bedingung 17;
17.2.3 offengelegt werden müssen:
17.2.3.1 gemäß geltendem Recht oder den Regeln einer Börse, an der die Wertpapiere einer Partei notiert sind oder notiert werden sollen; oder
17.2.3.2 im Zusammenhang mit einem Verfahren vor einem zuständigen Gericht oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder zum Zwecke der Rechtsberatung, jedoch nur in dem Umfang und zu dem Zweck dieser Offenlegung.
17.2.4 Jede Partei erkennt an, dass vertrauliche Informationen wertvoll sind und dass Schadensersatz möglicherweise kein angemessenes Mittel für eine Verletzung von Bedingung 17 ist und dementsprechend eine Partei ohne Nachweis eines besonderen Schadens Anspruch auf eine einstweilige Verfügung und andere billigkeitsrechtliche Maßnahmen für eine tatsächliche oder drohende Verletzung von Bedingung 17 hat.

18. ANTI-BRIEFSCHUTZ

18.1 Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Unterauftragnehmer oder in ihrem Namen handelnde Personen:-
18.1.1 weder direkt noch indirekt Geschenke oder Gegenleistungen jeglicher Art als Anreiz oder Belohnung an:-
18.1.1.1 eine Person;
18.1.1.2 einen Regierungsvertreter;
18.1.1.3 eine Person, die für oder im Namen eines Regierungsvertreters handelt; oder
18.1.1.4 eine andere Person auf Anfrage eines Regierungsvertreters,
mit dem Ziel, auf unzulässige Weise Geschäfte zu erhalten, zu behalten oder zu leiten oder einen unzulässigen geschäftlichen
Vorteil zu sichern oder zu erhalten; oder
18.1.2 direkt oder indirekt ein Geschenk oder eine Gegenleistung jeglicher Art als Anreiz oder Belohnung zum Zweck der unzulässigen Erlangung, Beibehaltung oder Leitung von Geschäften oder zur Sicherung oder Erlangung eines unzulässigen geschäftlichen Vorteils anzunehmen.
18.2 Der Käufer sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass er oder eine in seinem Namen handelnde Person:
18.2.1 vor dem Vertrag (oder vor dem Abschluss des Vertrages) keine Aktivitäten unternommen hat, auf die Klausel 18.
18.2.2 Richtlinien, Verfahren und Kontrollen eingeführt und aufrechterhalten hat, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie die Einhaltung aller anwendbaren Anti-Korruptionsvorschriften sicherstellen und weiterhin sicherstellen werden; und
18.2.3 seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Anti-Korruptionsvorschriften geführt hat und weiterhin führen wird, so dass er nicht gegen die Anti-Korruptionsvorschriften verstößt oder eine Straftat begeht.

19. ALLGEMEIN

19.1 Der Verkäufer ist Mitglied einer Unternehmensgruppe, und dementsprechend kann der Verkäufer alle seine Verpflichtungen erfüllen oder alle seine Rechte durch sich selbst oder durch ein anderes Mitglied seiner Gruppe ausüben.
19.2 Jedes Recht oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag lässt andere Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers unberührt, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Vertrag ergeben oder nicht.
19.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einer zuständigen Behörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden werden, so wird sie vom Rest des Vertrages getrennt, der in vollem Umfang in Kraft bleiben soll.
19.4 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens des Verkäufers bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages stellt keinen Verzicht auf eines seiner Rechte aus dem Vertrag dar.
19.5 Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer stellt keinen Verzicht auf eine spätere Vertragsverletzung dar.
19.6 Alle Mitteilungen, die im Rahmen des Vertrages zu machen sind, bedürfen der Schriftform und sind entweder persönlich zu übergeben oder per frankierter Post erster Klasse (oder im Falle von Überseepost per Luftpost), per Fax oder per E-Mail zu versenden. Die Zustellung per Kurier gilt als persönliche Zustellung.
19.7 Mitteilungen sind an den eingetragenen Sitz oder die Hauptniederlassung der jeweiligen Vertragspartei zu senden.
19.8 Der Vertrag begründet, gewährt oder bezweckt nicht die Gewährung von Vorteilen oder Rechten, die von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durchgesetzt werden können.

20. ZUWEISUNG

20.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile davon abzutreten oder unterzuvergeben und über seine Rechte oder wirtschaftlichen Interessen aus dem Vertrag zu verfügen oder in irgendeiner Weise damit zu handeln.
20.2 Der Käufer darf den Vertrag nicht abtreten oder über seine Rechte oder wirtschaftlichen Interessen aus dem Vertrag verfügen oder in irgendeiner Weise damit handeln.

21. ENGLISCHES RECHT

21.1 Der Vertrag unterliegt englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.
21.2 Bedingung 21.1 gilt nur zugunsten des Verkäufers, und infolgedessen ist der Verkäufer nicht daran gehindert, vor anderen zuständigen Gerichten zu klagen, ob gleichzeitig oder nicht.